Rechtsanwalt Martin Scharr

Fachanwalt für Strafrecht 

 

24h Notfall-Nr.

0176 38856377

Gerade im Bereich des Strafrechts ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt sehr wichtig.

Es ist für mich daher selbstverständlich mir nicht nur bei unserem ersten Termin ausreichend Zeit zu nehmen und mir ihr rechtliches Problem anzuhören.

Ich erarbeite mit Ihnen zusammen die für Sie beste Verteidigungsstrategie und werde Sie die ganze Zeit unseres Mandatsverhältnis über jeden einzelnen Schritt informieren.

Menschliches Einfühlvermögen gehört für mich ebenso dazu wie meine Bereitschaft Sie tatkräftig vor Gericht und Staatsanwaltschaft zu verteidigen.

 

 

Allgemeines Strafrecht

Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?

Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren?

Die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbefehl oder gar einem Haftbefehl vor Ihrer Tür?

Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei.

 

Pflichtverteidigung

Sie wurden von Gericht oder Staatsanwaltschaft informiert, dass man beabsichtigt Ihnen einen Pflichtverteidiger beizuordnen?

Gerne übernehme ich Ihren Fall.

 

Betäubungsmittelstrafrecht

Drogendelikte gelten zurecht zu einem der schwierigsten und aufwändigsten Gebieten des Strafrechts.

Wichtig ist hierbei nicht nur die Menge der gefunden Betäubungsmittel, sondern vor allem die richtige Einordnung des Tatbestandes. Ich berate Sie hierbei gerne.

 

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Von Steuerhinterziehung bis Anlagebetrug. Das Feld des Wirtschaftsstrafrechts ist groß.

Gerade hier ist es wichtig so früh wie möglich mit der Arbeit an der Verteidigung zu arbeiten.

 

Kapitalstrafrecht

 Sie oder ein Verwandter werden verdächtigt eine andere Person getötet zu haben? Gegen Sie wurde diesbezüglich ein Haftbefehl erlassen. Kontaktieren Sie mich umgehend.

 

Opfervertretung und Nebenklage

Sie sind Geschädigter oder Opfer einer Straftat?

Gerne berate ich Sie, ob die Möglichkeit besteht Nebenklage zu beantragen und sich so an dem Strafverfahren des Täters zu beteiligen.